Alles kann, nichts muss...

Thüringens neues Schulgesetz ist vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet worden. Es sollte auch die schulische Inklusion deutlich stärken.

Die thüringischen Förderzentren haben zukünftig große Freiheiten. Sie können ihren Schulbetrieb auf mehrere Förderschwerpunkte ausdehnen. Sie können sich mit anderen Schulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Sie können ihre Schüler*innen in allgemeine Schulen schicken und zum Unterstützungszentrum ohne eigenen Schulbetrieb werden. Alles kann, nichts muss... Man darf gespannt sein, ob der offenbar beabsichtigte inklusive Innovationsschub entsteht - oder die neue Freiheit in erster Linie genutzt wird, alles so zu lassen, wie es ist.

Ein wesentlicher Motor für inklusive Entwicklung sind ja traditionell die Eltern. Ihnen wird zukünftig eine "Wahlfreiheit" zugestanden, ob sie für ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule möchten. Das hört sich immer gut an, geht aber - siehe Nordrhein-Westfalen - immer dann schief, wenn die Politik nicht gleichzeitig sicher stellt, dass die Schulen sich inklusiv entwickeln und vor Ort auch gute inklusive Schulen vorhanden sind. Zudem hat sich auch Thüringen mit dem neuen Gesetz nicht durchringen können, einen unbedingten individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung einzuführen. Es bleibt beim "Ressourcenvorbehalt", kritisiert auch der Elternverband "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen". Das bedeutet: Die gefeierte "Wahlfreiheit" gibt es nur, wenn die Schulen entsprechend ausgestattet sind. Darf man so etwas "Wahlfreiheit" nennen?

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