die harte Kritik an der "Neuausrichtung" der Inklusion und dem ensprechenden Erlass des Schulministeriums übt. Die Politik von Schulministerin Yvonne Gebauer sei "nicht geeignet, den Aufbau der inklusiven Bildung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und zu fördern".
Die versprochenen personellen Verbesserungen für Schulen des Gemeinsamen Lernens, so das Bündnis, stehen nur auf dem Papier. Es fehle schon an der rechtlichen Verankerung.
Gerade angesichts der sogenannten Bündelung der Inklusion in den weiterführenden Schulen fehle ein Inklusionsplan, wie die Entwicklung der inklusiven Bildung weiter gehen soll.
Das Bündnis fordert, der inklusiven Bildung endlich Vorrang zu geben.
Das BÜNDNIS FÜR INKLUSIVE BILDUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN hat sich im Juni 2018 zusammengeschlossen. Ihm gehören inzwischn 40 Organisationen an. Dazu gehören neben zahlreichen Elternvereinen auch die Landesschüler*innenvertretung und die Bildungsgewerkschaft GEW. Mitglied sind unter anderen ebenfalls der Landesbehindertenrat, die LAG Selbsthilfe, der Grundschulverband NRW sowie die Sozialverbände SoVD und VdK.
Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen
Erklärung zur „Neuausrichtung der Inklusion“ der Landesregierung NRW
Mit den „Eckpunkten für die Neuausrichtung der Inklusion“, der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen und dem „Erlass für die Neuausrichtung der Inklusion“ hat die Landesregierung die Bedingungen für das Gemeinsame Lernen an den Schulen des Landes verändert.
Unter anderem werden neue Personalstellen für das Gemeinsame Lernen in den Landeshaushalt eingestellt. Es werden „Qualitätsanforderungen“ an Schulen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe gestellt und es wird ein Personalschlüssel für das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe vorgegeben („25 – 3 – 1,5“).
Gleichzeitig werden die Mindestgrößen für die Förderschulen über fünf Jahre komplett ausgesetzt und anschließend deutlich reduziert. Die Landesregierung verbindet damit die Erwartung, dass die Schulträger die Zeit nutzen, um ein möglichst wohnortnahes Förderschulangebot bereitzustellen.
Diese Maßnahmen sind nicht geeignet, den Aufbau der inklusiven Bildung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und zu fördern. Besonders besorgniserregend ist, dass sie dem menschenrechtlichen Verständnis von Inklusion widersprechen.
Während die Förderschulen nach Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation vorrangig mit Lehrkräften versorgt werden, ist die versprochene Versorgung der inklusiven Schulen mit Lehrkräften völlig ungesichert. Angesichts des gravierenden Mangels an Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen werden hier viele Stellen unbesetzt bleiben. Die versprochene personelle Verbesserung steht nur auf dem Papier.
Durch die sogenannte Bündelung reduziert die Landesregierung die Zahl der inklusiven Schulen der Sekundarstufe ohne eine Planung vorzulegen, wie der Aufbau der inklusiven Bildung weiter vorangehen soll. Der gleichzeitige Ausbau des Förderschulsystems widerspricht der Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Landesregierung stellt sogenannte Qualitätsanforderungen an die Schulen des Gemeinsamen Lernens, verpflichtet sich aber nicht, die Schulen mit konkreten Maßnahmen bei der Qualitätssteigerung in angemessener Form zu unterstützen.
Das Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen fordert Landtag und Landesregierung auf, den Aufbau des inklusiven Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen mit Vorrang zu behandeln. Das Bündnis verweist hier auch auf die Kritik der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Landesregierung muss eine gute Ausstattung inklusiver Schulen mit Fachpersonal rechtlich verankern und nicht nur versprechen.
Die Landesregierung muss endlich einen Inklusionsplan vorlegen. Darin muss sie darlegen, in welchen zeitlichen und inhaltlichen Schritten die inklusive schulische Bildung zu einem flächendeckenden und wohnortnahen Angebot und letztlich zu einer vollständig inklusiven Schullandschaft ausgebaut wird. Der Inklusionsplan muss auch darlegen, mit welchen Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Prozessbegleitung der Schulen die Steigerung der Qualität im Gemeinsamen Lernen erreicht werden soll.
Die Landesregierung muss das Inklusionsverständnis der UN als Menschenrecht akzeptieren. Sie muss gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusive Bildung wirksame Maßnahmen einleiten, um den Prozess der Inklusion fortzusetzen. Inklusive Bildung ist keine Belastung oder Wohltat der Landesregierung, sondern fundamentales Recht und Bereicherung der Gesellschaft. Deshalb muss Inklusion höchste Priorität haben.