Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet nicht nur das monatliche Pflegegeld, sondern auch vielfältige Entlastungsleistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag
- Viele Familien nutzen diese Leistungen nicht, entweder weil es ihnen zu kompliziert erscheint oder sie kein Personal finden. Auch hier gibt es Lösungen!
- Wussten Sie, dass auch Angehörige ersten Grades einen Teil der Verhinderungspflege bekommen können? Nutzen Sie die Verhinderungspflege im Urlaub?
-Sie können nicht nur klassische Pflegekurse sondern z.B. auch Elternkurse nutzen. Ein Kinästhetik-Kurs, bei dem Sie lernen, wie Sie gut pflegen können, dass Sie selber nicht zum Pflegefall werden und bestenfalls Ihr Angehöriger noch in seiner Entwicklung gefördert wird, ist Gold wert.
- Haben Sie ein Kind im Autismus-Spektrum oder mit einer psychischen Erkrankung können Sie einen Elterncoaching-Kurs nutzen.
Das Jugendamt
Oberstes Ziel der Jugendhilfe ist der Verbleib des Kindes in der Herkunftsfamilie.
- Benötigen Sie Unterstützung in Form einer Elternassistenz, weil Sie als Elternteil mit einer Einschränkung leben?
- Hat Ihr Kind psychische Probleme und Sie wünschen sich eine Erziehungshilfe?
- Die Jugendhilfe kennt das Instrument der „Flexiblen Hilfe“. Hier geht es darum, dass im gemeinsamen Gespräch, dem sogenannten Hilfeplangespräch, der Bedarf festgestellt wird und zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Familienhilfe, eine Begleitung des Kindes… bewilligt werden kann. Hier handelt es sich um eine nicht abschließende Liste von Hilfsangeboten und es wird entsprechend dem Bedarf bewilligt.
Die Eingliederungshilfe
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund einer Behinderung/Beeinträchtigung zum Beispiel Unterstützung braucht, am sozialen Leben teil zu haben, oder die Schule bzw. Arbeit zu besuchen, können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Viele scheuen sich, weil sie zum Beispiel Eigentum haben. Sie denken, dass sie daher keine Eingliederungshilfe bekommen, weil es sich hier um einen Sozialhilfeantrag handelt. Es gibt aber verschiedene Anrechnungsgrenzen, und mitunter sind die Zuzahlungen entweder hinfällig oder so gering, dass sie mühelos von Ihnen übernommen werden können. Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind ganz und gar frei von Zuzahlungen.
Viele Angebote kennen Familien gar nicht: Familienentlastender Dienst; Assistenz im familiären Kontext; Begleitung von Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung…
Ein Mensch mit Behinderung hat das Recht auch ohne ein Familienmitglied am sozialen Leben teilzunehmen und zum Beispiel Kultur- oder Sportangebote mit einer Freizeit-Assistenz zu nutzen. In dieser Zeit werden die Angehörigen gleichzeitig entlastet.
Ehrenamtliche Unterstützung durch Vereine oder Selbsthilfegruppen
Es gibt eine Vielzahl von ehrenamtlichen Unterstützungsmöglichkeit wie zum Beispiel den Notmütterdienst, den Kinderschutzbund, den Kinderhospizverein, den Nachbarschaftsverein, um nur einige zu nennen.
Auch gibt es viele Stiftungen, die gerade Familien unterstützen.
Wie wäre es mit einer Auszeit?
Wenn das Familienmitglied Pflegegeld erhält, kann es alleine eine Kurzzeitpflegeeinrichtung besuchen. Hier gibt es auch sehr gute ausschließlich für Kinder. Es gibt aber auch Kurzzeitpflegeangebote, in denen die ganze Familie aufgenommen wird.
Neben der Mutter-Kind-Kur gibt es auch die Vater-Kind-Kur oder sogar die Familienkur. Dann kann die ganze Familie zeitgleich fahren.
Auch gibt es Ferienangebote für Familien mit einem beeinträchtigten Familienmitglied.
Bedürftige Familien können auch zusätzliche freiwillige Angebote des Landes oder Bundes nutzen und zum Beispiel eine Familienzeit nutzen. Das sind in der Regel Urlaube in Familienbildungsstätten.
Finanzielle Sicherung
Für den Fall, dass Sie im Erwerbsleben stehen und dort auch bleiben möchten, gibt es das Familienentlastungsgesetz. Pflegen Sie einen Angehörigen steht Ihnen Pflegekrankengeld zu. Sie haben auch die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen…
Möchten oder können Sie neben der Pflege nicht im Erwerbsleben stehen haben Sie auch hier besondere Rechte. Je nach Pflegegrad sind Sie nur bedingt und ab dem Pflegegrad 4 gar nicht mehr verpflichtet einer (weiteren) Arbeit nachzugehen und Sie können Bürgergeld beantragen.
Ist das beeinträchtigte Familienmitglied volljährig, kann es Grundsicherung beziehen, wenn es nicht in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt zu arbeiten. Dabei ist es egal, ob es noch zu Hause lebt oder die Eltern über ein Vermögen verfügen.
Außerdem steht Erwerbstätigen das Kinderkrankengeld zu.
Sie sind als pflegende Angehörige im Krankenhaus oder in der REHA?
- Sie können Ihren Angehörigen von einer Ersatzperson pflegen lassen
- Ihr Angehöriger kann in die Kurzzeitpflege
- Sie können Ihren Angehörigen mitnehmen zur REHA
Kontakt:
Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.
Weiterführende Informationen/Links:
Pflege
Newsletteranmeldung Pflegewegweiser (Newsletter ist sehr empfehlenswert!)
Wenn Eltern ihre Kinder pflegen - Junge Pflege
Leistungen der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag
Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt
Nachbarschaftshilfe in NRW
Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren
So einfach kann man Nachbarschaftshelfer werden
Spezialisierte Beratungs- und Informationsangebote
Rechtsratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)
ACHSE e.V. - Beratungsstelle für Menschen mit seltenen Erkrankungen und deren Angehörige
Informationsportal zur außerklinischen Intensivpflege (AKI)
Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen
Arbeiten und Pflegen
Pflege und kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Unbezahlte Freistellung - Pflegezeitgesetz
Zumutbarkeit von Arbeit/ soziale Sicherung bei pflegenden Angehörigen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf
Soziale Sicherung der pflegenden Angehörigen
Ehrenamtliche Unterstützung
Laura und Laurenz (Köln)
Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Seniorenhilfe (Notmütterdienst)
Kurzzeitpflege und oder Urlaub für die ganze Familie
Kinderhaus Luftikus - Philip Julius e.V. (bietet zwei Apartments für individuelle Bedarfe
Stiftung Auszeit - Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Ferienhäuser barrierefrei
Weitere Kurzzeitpflegeangebote für Kinder und Jugendliche
Kurangebot für Pflegende Angehörige
Kuren für pflegende Angehörige
Beim SKF Köln gibt es eine Kurberatung speziell für Familien, in denen behinderte und/oder pflegebedürftige Kinder leben: Ellen schuhmacherskf-koeln.de Tel.: 0221 12 69 51 179
Gesundheit von pflegenden Angehörigen
Kompaktseminare für pflegende Angehörige (keine Mitgliedschaft erforderlich)
Diverses
Elternseminar zur Stärkung (online)
Familien- und Helferkonferenzen
Beratungs- und Begleitangebote für Kinder und Jugendliche mit PflegeerfahrungTelefonische und digitale Angebote für pflegende Angehöriger
Anlaufstellen für pflegende Angehörige ("Hätte ich das eher gewußt!")
Veranstaltungen - Informationen für Unterstützende