GU auch ohne Beschluss der Schulkonferenz

Wir alle kennen die organisierte Verantwortungslosigkeit, wenn es um fehlende Plätze im Gemeinsamen Unterricht geht. Die Kommunen verweisen auf das Land, die Schulaufsicht auf die Schulen.

"Wir finden keine Schulen, die Gemeinsamen Unterricht einführen wollen", heißt es dann. Und stets wird behauptet, für den GU sei es erforderlich, dass die Schule in der Schulkonferenz entscheidet. DAS IST FALSCH!

Und es steht so auch nicht im Schulgesetz. Wir freuen uns, dass die scheidende Landesregierung dies im Amtsblatt des Schulministeriums noch einmal klar gestellt hat: Die Schulkonferenz darf von sich aus per Beschluss den Gemeinsamen Unterricht VORSCHLAGEN. Ablehnen darf sie ihn nicht.

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