Hamburg: Christa Goetsch lügt!

Das von der Bildungssenatorin angekündigte Recht auf Integration für behinderte Kinder ist eine Mogelpackung. Zu Beginn der Pressemitteilung wird das Recht auf Integration

verkündet und versichert, die Eltern dürften zwischen Sonderschule und Regelschule wählen. Beim Weiterlesen entpuppt sich diese Ankündigung als blanke Lüge. Dort steht:
"Die endgültige Entscheidung, an welcher Schule das Kind aufgenommen wird, trifft die Schulbehörde nach Rücksprache mit den Eltern." Was soll das heißen, Frau Goetsch: Behinderte Kinder haben ein Recht auf Integration, solange die Schulbehörde nichts dagegen hat?

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert nicht nur ein inklusives Bildungssystem, sie garantiert Menschen mit Behinderung auch das Recht auf Selbstbestimmung.
Vor diesem Hintergrund werden wir Eltern von behinderten Kindern die Diktatur der Behörden und "Experten" nicht mehr akzeptieren.

Die regierende CDU/GAL-Fraktion in Hamburg hatte im Dezember ihr Konzept zur Umstellung der sonderpädagogischen Förderung auf die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Zunächst eine gute Nachricht. Doch schnell wurde klar, dass auch in Hamburg nach diesen Regeln weiter Zwangszuweisungen zu Sonderschulen möglich sein werden. Daran hat sich auch mit dem angeblichen "Vorstoß" der Bildungssenatorin gestern offensichtlich nichts geändert.

Dass Hamburg im Zuge der Reform nun auch die Integrativen Regelklassen abschaffen und die Bedeutungen der Begutachtung behinderter Kinder verstärken will, kritisiert Prof. Hans Wocken als Restauration der Stigmatisierung. Wocken sieht darin den Einfluss des Hamburger Verbands der Sonderpädagogen VdS, der mit seinen eigenen "Eckpunkten", die nicht wirklich den Geist der Inklusion atmen, viel Einfluss auf das Konzept des Senats hatte.

Schlagworte

  • Überregional
  • Inklusive Schule