Inklusion ist nicht beliebig!

Die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte bereitet zur Zeit ihren Parallelbericht zum anstehenden neuen Staatenbericht Deutschlands an die UNO vor.

Unter anderem im Fokus: Wird Artikel 24 der UN-BRK (inklusive Bildung) umgesetzt? Dazu hört das Institut auch die Verbände der Betroffenen an. In dieser Verbändekonsultation hat Kirsten Ehrhardt von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Baden-Württemberg die Länderberichte der Elternvereine eingereicht. Ihre mündliche Stellungnahme dokumentieren wir hier:

Lieber Herr Dr. Aichele, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monitoringstelle, sehr geehrte Damen und Herren,

Die Umsetzung des Artikels 24 der UN-BRK: Inklusion im Bildungssystem - neben unseren ausführlichen Darstellungen in den Länderberichten, die der Monitoringstelle schriftlich vorliegen, hier ein paar Anmerkungen, die – trotz Förderalismus - für ganz Deutschland gelten.

5 kurze Anmerkungen.

1. Inklusion ist disponibel Inklusion kann man nach Belieben „aussetzen“, macht kann mal eine „Pause“ machen, man kann „das Tempo rausnehmen“ - das ist die politische Stimmung im Land. Und alle, die sagen: Nein, das kann man nicht, weil es um ein Menschenrecht geht, haben eben einfach eine andere Meinung. „Trumpisierung“ würde ich das nennen: Auch die UN-BRK ist für viele Bildungsverantwortliche in Deutschland nur noch eine unverbindliche Meinungsäußerung einer unbedeutenden internationalen Organisation.

2. Inklusion ist gar nicht nötig Viele Jahre nur selten gehört, inzwischen offenbar wieder hoffähig: Die Ansicht, die UN-BRK gelte gar nicht für Deutschland, vor allem nicht im Bildungsbereich, sondern nur für sog. „Schwellenländer“ und solle j lediglich nur verhindern, dass die Behinderten nicht hinter irgendeiner Hütte angekettet werden. Moderne Sonderschulen habe die UN nie gemeint. Und deshalb gebe es einfach keinen Handlungsbedarf. Und zwar gar keinen.

3. Inklusion ist beliebig begrenzbar Inklusion, so ist von der bisherigen Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz Susanne Eisenmann zu lesen, sei nur etwas für Schüler, die „sozial und leistungsmäßig mitkommen“. Dass sie damit den Begriff ad absurdum führt, stört sie nicht. Behinderte dürfen natürlich überall dabei sein, sie müssen aber weiter „inklusionstauglich“ in deutschen Schulen sein – wichtig ist also: dass die nicht stören, dass sie nett sind, dass sie unauffällig sind und dass sie vor allem eins sind: unglaublich dankbar , dass sie „dabei sein dürfen“. Das gilt übrigens auch für ihre Eltern, diese fordernden Inklusions-Radikalinskies.

4. Inklusion ist beliebig füllbar Sie glauben gar nicht, wie viele inklusive Schulen gerade in Deutschland entstehen: Die ausgelagerte Sonderschuklasse heißt inzwischen „Inklusionsklasse“. Der Neubau der Sonderschule, jetzt mitten im Ort und nicht mehr neben der Kläranlage, ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion. Und die Sonderschulklasse macht schon dadurch inklusiven Unterricht, indem sie in einem öffentlichen Schwimmbad schwimmt. Sind wir nicht alle ein bisschen inklusiv? Der Etikettenschwindel ist inzwischen immer und überall. Inklusion längst eine Leerformel, ein missbrauchter Begriff. Man sagt: „Im Krieg stirbt als erstes die Wahrheit.“ Die Wahrheit über Inklusion ist längst mausetot.

5. Inklusion in der Schule – Das Sorgenfaltenthema Inklusion wird in weiten Teilen Deutschlands nur noch problematisch dargestellt, von den Medien gerne aufgegriffen. Denn so funktionieren Medien: Das „Scheitern“, die Krise“, die Lehrerin P aus L am Rand des Nervenzusammenbruchs verkaufen sich immer besser als jede Erfolggeschichte. Vor allem bei Inklusion, deren Erfolge auf leisen Sohlen kommen und irgendwie sehr alltäglich, und gerade deshalb so schön sind. Wer schulische Inklusion eigentlich konstruktiv kritisieren müsste, um sie voranzubringen, mag seine Anmerkungen öffentlich gar nicht mehr vortragen. Denn jede Kritik ist Wasser auf den Mühlen der Gegner. Und vor allem schreckt sie Eltern ab. Und das soll sie ja auch, um am Ende wieder betonen zu können, dass die meisten Eltern in Deutschland ja immer noch die Sonderschule für ihr Kind wählen.

Und so sag ich das alles hier in der Verbändeanhörung – und draußen halte ich inzwischen öfter meinen Mund, als es eigentlich gut wäre.

Kirsten Ehrhardt LAG Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ e.V. 27.2.2018

Schlagworte

  • Hintergründe
  • Förderschule
  • Überregional
  • Inklusive Schule