NRW-Gesetzentwurf: Nacharbeiten bitte!!!

Was sollen wir davon halten? Ein Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention, aber ohne Rechtsanspruch auf inklusive Bildung? Das NRW-Schulministerium hat am 20. September einen ersten Referentenentwurf vorgelegt,

mit dem das Schulgesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden soll. Und verpasst es dabei, den verbindlichen Einstieg in ein inklusives Bildungssystem anzulegen. Statt dessen viel Kann, aber nicht für die Betroffenen, sondern für die Kommunen. Das geplante 9. Schulrechtsänderungsgesetz erklärt zwar im Wortlaut das Gemeinsame Lernen zum Regelfall - und die Sonderschule zur Ausnahme. Aber es eröffnet Kommunen und Schulaufsicht Scheunentore, alles so zu lassen wie es ist. Dazu kommen Bestimmungen, die, wenn man sie im Zusammenhang liest, für die Ausstattung des Gemeinsamen Lernens nicht viel Gutes erwarten lassen. Die Elterninitiativen in Nordrhein-Westfalen sind sich einig: Hier muss nachgearbeitet werden!!! Lesen Sie hier die Stellungnahmen der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, des mitttendrin e.V., des Mittendrin-Hürth e.V. und der Gemeinsam leben - Gruppen aus BonnHilden und Aachen. Außerdem die Stellungnahme des Landesverbands der Lebenshilfe.

Ansonsten ist der Gesetzentwurf geprägt von dem Bemühen, mit möglichst wenigen Änderungen den Einstieg in die Inklusion zu schaffen. "Klare Kante" wird vermieden. Der erlösende Satz, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf die allgemeine Schule haben, fehlt. Ein Auslaufen der Sonderschulen wird dem Zahn der Zeit überlassen. Statt dessen: "Elternwahlrecht", aber mit Ausnahmen und Ressourcenvorbehalt. War das nicht schon lange die Rechtslage, spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1997??? Elternverbände sind enttäuscht:

Schon im September forderte die LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW e.V. die Schulministerin Sylvia Löhrmann in einem Offenen Brief auf, klare Vorgaben für inklusive Bildung zu machen, anstatt die Umsetzung den Kommunen zu überlassen und damit einen Flickenteppich des gemeinsamen Lernens in NRW zu produzieren.

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