Dies stellte heute nach einer Debatte mit großer Mehrheit von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen fest. Einzig die "Liberalen" verweigerten sich. Die rot-grüne Minderheitsregierung in Düsseldorf hat damit den Auftrag, zügig ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. "Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen", mahnten die Abgeordneten. Der Antrag beauftragt das Schulministerium, die Ressourcen und Kompetenzen der Förderschulen schrittweise in die allgemeinen Schulen zu überführen.
Dabei müsse sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern kein Qualitätsverlust eintritt. "Alle allgemeinen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen."
Das Schulministerium soll nun "die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen schaffen und in einem Inklusionsplan möglichst zeitnah darlegen", Den Kommunen soll ein Ressourcen- und Zeitplan für die notwendigen kommunale Inklusionspläne an die Hand gegeben werden.
Wir Eltern freuen uns sehr, dass die Abgeordneten des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes endlich - zwei Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention - ihre Regierung zum Handeln auffordern. Wir erwarten jetzt, dass die Arbeit zeitnah angegangen und zügig fertig gestellt wird. Unabhängig von den nötigen Gesetzgebungsverfahren erwarten wir aber vor allem Sofortmaßnahmen der Schulministerin, mit denen auch schon im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage allen Kindern und Jugendlichen, die den Gemeinsamen Unterricht wollen, integratives Lernen möglich gemacht wird.
Es kann nicht sein, dass unter einer grünen Schulministerin noch Kinder und Jugendliche zwangsweise in Sonderschulen zugewiesen werden.