Schuleingangsphase in NRW

Die Grundschule in NRW kennt die dreijährige Schuleingangsphase. Diese kann für jedes Kind in Anspruch genommen werden. Also auch für Ihr Kind, wenn es eine Behinderung hat.

Anliegen der Schuleingangsphase ist es, dass alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufgenommen werden und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend gefördert werden. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden.

Die Schuleingangsphase kann in ein, zwei oder in drei Jahren durchlaufen werden. Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den folgenden Schuljahren.

Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. (§ 11Abs. 2 Schulgesetz)

Der Besuch des dritten Jahres in der Eingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet und gilt auch nicht als Sitzenbleiben.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG), § 2 Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)

Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen (ob ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern existieren, kann den jeweiligen Schulgesetzen entnommen werden)

Praxistipp: Wenn Sie feststellen, dass es Ihrem Kind in seiner gesamten Entwicklung helfen würde, noch ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase zu verbleiben, sprechen Sie rechtzeitig darüber mit der Klassenleitung. Ein guter Zeitpunkt ist der Beginn des zweiten Halbjahres im zweiten Schuljahr. Im Einzelfall kann sich aber auch schon im Verlauf des ersten Schuljahres die Frage stellen, ob dieses Schuljahr nochmals durchlaufen werden sollte.

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.

Weiterführende Informationen/Links:

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Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

Schlagworte

  • Schule

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