UN-Konvention garantiert Indivulalrecht

Dezember 2009. Immer wieder wird derzeit betont: Die UN-Behindertenrechtskonvention lege das inklusive Bildungssystem nur als Staatenverpflichtung fest - und da könne die Umsetzung dauern.

Dass auch einzelne Menschen mit der Konvention auf Integration ins Bildungssystem klagen könnten, bestreiten Politiker und viele Juristen. Wird die aktuelle Schülergeneration also von der UN-Konvention im Stich gelassen?

Nein, sagt der Jurist Reinald Eichholz. Die UN-Konvention ist seiner Meinung nach ein wirksames Instrument, Integration in der Schule schon jetzt auch vor Gerichten einzuklagen.

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