UN-Konvention: Neue Regierung ist in der Pflicht

"Die Konvention bildet eine verbindliche Grundlage für die Behindertenpolitik der zukünftigen Bundesregierung", sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur Behindertenrechtskonvention, heute in Berlin.

Die Stelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und beobachtet und dokumentiert im Auftrag der UN die Fortschritte Deutschlands bei den Rechten von Menschen mit Behinderung. Aichele empfahl, die Umsetzung der Konvention im Koalitionsvertrag festzuschreiben.

Die Rechte, die in ihr formuliert seien, verlangten ein entschiedenes Handeln auf der Ebene des Bundes. "Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist dringend erforderlich", so Aichele. Überdies müsse das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Politikfelder einbezogen werden.

Behindertenpolitik dürfe auch nicht von der Konjunktur abhängig sein. "Die Verwirklichung der Menschenrechte ist keine Frage von guten oder schlechten Zeiten", erklärte Aichele weiter. "Die Finanzkrise darf in der nächsten Legislaturperiode keine Ausrede für die Zurückstellung des Umsetzungsauftrags sein."

Insgesamt hat die Monitoring-Stelle sechs Empfehlungen an die neue Bundesregierung formuliert:

Dass

  1. die koalierenden Parteien nach der Bundestagswahl 2009 den Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in den Koalitionsvertrag ausdrücklich aufnehmen.
  2. die Bundesregierung, unter Einbeziehung behindertenpolitischer Verbände und anderer Akteure der Zivilgesellschaft eine nationale Strategie entwickelt, die auf die volle Verwirklichung der in der Konvention anerkannten Rechte von Menschen mit Behinderungen gerichtet ist.
  3. die zukünftigen Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe der gesamten Politik begreifen und systematisch in alle Politikfelder einbeziehen.
  4. der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, behinderten Menschen, einschließlich Kindern, über die sie vertretenden Organisationen regelmäßig Möglichkeiten eröffnen, an Anhörungen mitzuwirken und in allen politischen Prozessen aktiv einbezogen zu werden.
  5. die Bundesregierung, den gesellschaftlichen Bewusstseinswandel aktiv fördert, wonach Behinderung als Bereicherung anerkannt und zugleich als Bestandteil einer menschlichen Gesellschaft wertgeschätzt wird.
  6. die neue Bundesregierung - über den bestehenden "Focal Point" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinaus - in allen Bundesministerien "Focal Points" einrichtet. "Focal Points" sind Stellen, die die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anleiten und dafür nach außen wie innen rechenschaftspflichtig sind.

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