Entlastungsmöglichkeiten für Familien mit einem behinderten bzw. pflegebedürftigen Familienmitglied

Das Zusammenleben mit einem behinderten Familienmitglied stellt mitunter die ganze Familie vor große Herausforderungen. So sehr wir den Menschen lieben gibt es dennoch eine schier unendliche Menge an Anforderungen, die sich Familien ohne behinderte Angehörige nicht vorstellen können.

Hier ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Entlastungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können und wo Sie beantragt werden.

Lassen Sie sich bei uns beraten. Wir schauen uns mit Ihnen Ihre Gesamtsituation an und suchen mit Ihnen nach Entlastungsmöglichkeiten.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet nicht nur das monatliche Pflegegeld, sondern auch vielfältige Entlastungsleistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag

- Viele Familien nutzen diese Leistungen nicht, entweder weil es ihnen zu kompliziert erscheint oder sie kein Personal finden. Auch hier gibt es Lösungen!

- Wussten Sie, dass auch Angehörige ersten Grades einen Teil der Verhinderungspflege bekommen können? Nutzen Sie die Verhinderungspflege im Urlaub?

-Sie können nicht nur klassische Pflegekurse sondern z.B. auch Elternkurse nutzen. Ein Kinästhetik-Kurs, bei dem Sie lernen, wie Sie gut pflegen können, dass Sie selber nicht zum Pflegefall werden und bestenfalls Ihr Angehöriger noch in seiner Entwicklung gefördert wird, ist Gold wert. 

- Haben Sie ein Kind im Autismus-Spektrum oder mit einer psychischen Erkrankung können Sie einen Elterncoaching-Kurs nutzen.

Das Jugendamt

Oberstes Ziel der Jugendhilfe ist der Verbleib des Kindes in der Herkunftsfamilie. 

  • Benötigen Sie Unterstützung in Form einer Elternassistenz, weil Sie als Elternteil mit einer Einschränkung leben? 
  • Hat Ihr Kind psychische Probleme und Sie wünschen sich eine Erziehungshilfe
  • Die Jugendhilfe kennt das Instrument der „Flexiblen Hilfe“. Hier geht es darum, dass im gemeinsamen Gespräch, dem sogenannten Hilfeplangespräch, der Bedarf festgestellt wird und zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Familienhilfe, eine Begleitung des Kindes… bewilligt werden kann. Hier handelt es sich um eine nicht abschließende Liste von Hilfsangeboten und es wird entsprechend dem Bedarf bewilligt.

Die Eingliederungshilfe

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund einer Behinderung/Beeinträchtigung zum Beispiel Unterstützung braucht, am sozialen Leben teil zu haben, oder die Schule bzw. Arbeit zu besuchen, können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Viele scheuen sich, weil sie zum Beispiel Eigentum haben. Sie denken, dass sie daher keine Eingliederungshilfe bekommen, weil es sich hier um einen Sozialhilfeantrag handelt. Es gibt aber verschiedene Anrechnungsgrenzen, und mitunter sind die Zuzahlungen entweder hinfällig oder so gering, dass sie mühelos von Ihnen übernommen werden können. Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind ganz und gar frei von Zuzahlungen.

Viele Angebote kennen Familien gar nicht: Familienentlastender Dienst; Assistenz im familiären Kontext; Begleitung von Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung…

Ein Mensch mit Behinderung hat das Recht auch ohne ein Familienmitglied am sozialen Leben teilzunehmen und zum Beispiel Kultur- oder Sportangebote mit einer Freizeit-Assistenz zu nutzen. In dieser Zeit werden die Angehörigen gleichzeitig entlastet.

Ehrenamtliche Unterstützung durch Vereine oder Selbsthilfegruppen

Es gibt eine Vielzahl von ehrenamtlichen Unterstützungsmöglichkeit wie zum Beispiel den Notmütterdienst, den Kinderschutzbund, den Kinderhospizverein, den Nachbarschaftsverein, um nur einige zu nennen. 

Auch gibt es viele Stiftungen, die gerade Familien unterstützen. 

Wie wäre es mit einer Auszeit?

Wenn das Familienmitglied Pflegegeld erhält, kann es alleine eine Kurzzeitpflegeeinrichtung besuchen. Hier gibt es auch sehr gute ausschließlich für Kinder. Es gibt aber auch Kurzzeitpflegeangebote, in denen die ganze Familie aufgenommen wird. 

Neben der Mutter-Kind-Kur gibt es auch die Vater-Kind-Kur oder sogar die Familienkur. Dann kann die ganze Familie zeitgleich fahren.

Auch gibt es Ferienangebote für Familien mit einem beeinträchtigten Familienmitglied.

Bedürftige Familien können auch zusätzliche freiwillige Angebote des Landes oder Bundes nutzen und zum Beispiel eine Familienzeit nutzen. Das sind in der Regel Urlaube in Familienbildungsstätten.   

Finanzielle Sicherung

Für den Fall, dass Sie im Erwerbsleben stehen und dort auch bleiben möchten, gibt es das Familienentlastungsgesetz. Pflegen Sie einen Angehörigen steht Ihnen Pflegekrankengeld zu. Sie haben auch die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen…

Möchten oder können Sie neben der Pflege nicht im Erwerbsleben stehen haben Sie auch hier besondere Rechte. Je nach Pflegegrad sind Sie nur bedingt und ab dem Pflegegrad 4 gar nicht mehr verpflichtet einer (weiteren) Arbeit nachzugehen und Sie können Bürgergeld beantragen.

Ist das beeinträchtigte Familienmitglied volljährig, kann es Grundsicherung beziehen, wenn es nicht in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt zu arbeiten. Dabei ist es egal, ob es noch zu Hause lebt oder die Eltern über ein Vermögen  verfügen. 

Außerdem steht Erwerbstätigen das Kinderkrankengeld zu.

Sie sind als pflegende Angehörige im Krankenhaus oder in der REHA?

  • Sie können Ihren Angehörigen von einer Ersatzperson pflegen lassen
  • Ihr Angehöriger kann in die Kurzzeitpflege
  • Sie können Ihren Angehörigen mitnehmen zur REHA

Kontakt:

Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de

Weiterführende Informationen/Links:

Pflege

Pflegewegweiser-NRW

Newsletteranmeldung Pflegewegweiser (Newsletter ist sehr empfehlenswert!)

Wenn Eltern ihre Kinder pflegen - Junge Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Verhinderungspflege

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag

Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt

 

Nachbarschaftshilfe in NRW

Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren

So einfach kann man Nachbarschaftshelfer werden

 

Spezialisierte Beratungs- und Informationsangebote

Rechtsratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)

Newsletteranmeldung bvkm 

ACHSE e.V. - Beratungsstelle für Menschen mit seltenen Erkrankungen und deren Angehörige

Informationsportal zur außerklinischen Intensivpflege (AKI)

Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen

 

Arbeiten und Pflegen

Kinderkrankengeld

Pflege und kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Unbezahlte Freistellung - Pflegezeitgesetz

Familienpflegezeit

 

Zumutbarkeit von Arbeit/ soziale Sicherung bei pflegenden Angehörigen

https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf

Soziale Sicherung der pflegenden Angehörigen

 

Ehrenamtliche Unterstützung

Deutscher Kinderhospizverein

Laura und Laurenz (Köln)

Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Seniorenhilfe (Notmütterdienst)

 

Kurzzeitpflege und oder Urlaub für die ganze Familie

Kupferhof - Hände für Kinder

Familienherberge Lebensweg

Kinderhaus Luftikus - Philip Julius e.V. (bietet zwei Apartments für individuelle Bedarfe

Stiftung Auszeit - Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

 

Ferienhäuser barrierefrei

Irmengard-Hof für Familien

 

Weitere Kurzzeitpflegeangebote für Kinder und Jugendliche

becura-Angebotsfinder

 

Kurangebot für Pflegende Angehörige

Kuren für pflegende Angehörige

Müttergenesungswerk

Beim SKF Köln gibt es eine Kurberatung speziell für Familien, in denen behinderte und/oder pflegebedürftige Kinder leben: Ellen schuhmacherskf-koeln.de Tel.: 0221 12 69 51 179

Gesundheit von pflegenden Angehörigen

Kompaktseminare für pflegende Angehörige (keine Mitgliedschaft erforderlich)

Kinaestehtic

Diverses

Elternseminar zur Stärkung (online)

Familien- und Helferkonferenzen

Beratungs- und Begleitangebote für Kinder und Jugendliche mit PflegeerfahrungTelefonische und digitale Angebote für pflegende Angehöriger

Unterstützung auf Distanz

Anlaufstellen für pflegende Angehörige ("Hätte ich das eher gewußt!")

Veranstaltungen - Informationen für Unterstützende

Sollte einer der o.g. Links nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung, damit wir den Fehler beheben können. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail an: info@mittendrin-koeln.de

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