Auch Schüler:innen mit Behinderung haben das Recht, möglichst selbstständig zur Schule zu kommen.

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Eltern, die große Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu bewältigen, weil der Antrag auf Schülerbeförderung für ihr behindertes Kind von der Stadt abgelehnt wurde.

Seit 2019 ist es in Köln deutlich schwieriger geworden, eine Bewilligung für die Schülerbeförderung zu einer inklusiven Schulen zu bekommen. Viele Eltern müssen ihre behinderten Kinder jahrelang täglich selbst zur Schule bringen und abholen. Da die Schulen oft weit entfernt sind, nimmt das oft 2-3 Stunden pro Tag in Anspruch. Für viele Familien bedeutet dieser zusätzliche Aufwand eine sehr große Belastung. Sie müssen dauerhaft ihre Arbeitszeit reduzieren und verlieren dadurch Einkommen und Rentenansprüche.
 Detailinfos zum Thema (PDF, nicht barrierefrei)

Für viele Eltern ist die verwehrte Schülerbeförderung ein Grund dafür, eine Förderschule zu „wählen", wo Schülerbeförderung, Therapie und garantierte Ganztagsbetreuung erfahrungsgemäß zum Gesamtpaket gehören. 


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Stellt einen Antrag auf Schülerbeförderung

  • Formulare für den Antrag auf Schülerbeförderung bekommt ihr in der Schule. Eine realistische Chance auf Bewilligung habt ihr nur, wenn die Arbeitgeber beider Eltern schriftlich nachweisen, dass beide Eltern zu den konkreten Bring- und Abholzeiten arbeiten müssen. 
     
  • Stellt auch einen Antrag auf Schülerbeförderung, wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr zu den konkreten Bring- und Abholzeiten arbeitet. Dank eines Gerichtsbeschlusses von Bundessozialgericht gibt es nach Ablehnung des Antrags auf Fahrkostenübernahme beim Amt für Schulentwicklung eine neue Möglichkeit und gute Chancen auf Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung: Wenn Euer Kind aufgrund seiner Behinderung den Schulweg nicht allein zurücklegen kann, dann besteht spätestens ab der 5. Klasse ein Rechtsanspruch auf (ergänzende) Fahrkostenübernahme durch das Sozial- oder Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 8. Mai 2024 höchstrichterlich festgestellt (AZ: B 8 SO 3/23 R). Meldet Euch gerne in unserer Beratungsstelle, wenn Ihr Unterstützung braucht.
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  • Euer Antrag auf Schülerbeförderung wurde abgelehnt? Lasst Euch kostenfrei beraten. Macht einen Termin bei unserer Beratungsstelle.

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Forderung

Wann kommt endlich der Schulbusverkehr ins Gemeinsame Lernen?

Wir fordern, dass die Stadt Köln als wichtigen Schritt zur Umsetzung von Inklusion allen Schüler:innen mit Behinderung einen wohnortnahen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen anbietet, den sie selbstständig erreichen können. Ist das nicht möglich, muss ein Schulbusverkehr eingerichtet werden, mit dem auch diese Schüler:innen möglichst eigenständig zu ihrer Schule kommen – wie es ihn zu Förderschulen schon lange gibt. 

Das Problem: 

Viele Eltern von Kindern mit Behinderung werden in Köln gezwungen, die ganze Schullaufbahn als Elterntaxi für ihr Kind bereit zu stehen. Betroffen sind Eltern von Kindern mit Autismus und den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen, da diese zum Teil nicht in der Lage sind, die oft sehr langen Schulwege alleine zu bewältigen.

Für den Antrag auf Schülertransport in inklusive Schulen müssen Eltern minutiös nachweisen, an welchen Tagen sie wie lange arbeiten. Die Sachbearbeiter:innen der Stadt Köln entscheiden dann, ob oder an welchen Tagen es für die Eltern machbar ist, ihr Kind zu chauffieren. Dabei wird ein sehr hoher Einsatz der Eltern erwartet und keine Rücksicht auf die notwendige Betreuung von Geschwisterkindern oder auf die besonderen Lebensumstände dieser Familien genommen. Arbeitet ein Elternteil in Gleitzeit, ist selbstsändig oder hat Nachtschicht, haben sie so gut wie keine Chance auf Schülerbeförderung – obwohl die Zeit trotzdem für Lohnerwerb und Familie fehlt. Das stellt viele Eltern vor große Herausforderungen, ihren Alltag zu meistern.

Selbst bei überschaubaren Schulwegen von 25 min dauert der Fahrdienst jeden Tag mindestens 1,5 Stunden (4 x 25 min). Das sind 7,5 Stunden jede Woche, die den Eltern im Vergleich zu anderen Eltern für den Lohnerwerb, ihre Familie und die Organisation des Alltags fehlen. Da das Schulsystem in Köln nicht inklusiv ist und nur wenige weiterführende Schulen in Köln Kinder mit Behinderung aufnehmen, müssen von vielen Eltern sehr viel weitere Strecken zurückgelegt werden.

Viele Eltern, die ihre Kinder lieber inklusiv beschulen lassen würden, entscheiden sich für die Förderschule, weil sie den Mehraufwand, den die Beschulung im Gemeinsamen Lernen bedeutet, nicht leisten können. In Förderschulen ist nicht nur die Schülerbeförderung sicher, es gibt eine gesicherte Ganztagsbetreuung und auch das Therapieangebot ist größer, so dass Eltern das nicht neben der Schule organisieren müssen. 

Laut Schulgesetz MUSS eine inklusive Beschulung immer der Förderschule vorgezogen werden. Demzufolge müssen die Bedingungen für die Beschulung im Gemeinsamen Lernen und in den Förderschulen mindestens gleich gut sein.

Auch unter dem Gesichtspunkt „Recht auf Teilhabe“ kann man Jugendlichen mit Behinderung nicht zumuten, die ganze Schulzeit auf ihren Eltern angewiesen zu sein, während ihre Altersgenossen selbständig mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Fahrrad zur Schule kommen. Der Schulweg ist ein Teil des sozialen Lebens, von dem die Schüler:innen mit Behinderung durch das Zwangs-Elterntaxi ausgeschlossen werden.

Daher fordern wir die Einrichtung eines Schulbusverkehrs zu den Schulen des Gemeinsamen Lernens. 

mittendrin e.V.
Inklusion schaffen wir!

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