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Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist im Bundesbildungsministerium unbekannt. Dies hat die "tageszeitung" herausgefunden.

Die taz berichtete am 31.7. über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion nach der Schulsituation behinderter Kinder in Deutschland. Die Zeitung stellte fest, dass Deutschland mit der Aussonderung der übergroßen Mehrheit der behinderten Kinder in Sonderschulen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Um eine Stellungnahme gebeten, bekannte das Ministerium: "Wir kennen diese Konvention nicht". Das lässt sich ändern.

  •     taz, 31.07.07 Link
  •     Vorlage für einen Brief an Ministerin Schavan Link
  •     UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Link
  •     Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Bildungssituation behinderter Menschen Link

Der Elternverband BAG Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen weist die Ministerin in einem Offenen Brief auf die internationale Rechtslage und auf die Situation in Deutschland hin.

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