Vera Bläsing, für die Elterninitiative BM 3X21 im Bündnis #NoNIPT, freut sich über den enormen Zulauf: „Wir haben als zivilgesellschaftliche Initiative, die ehrenamtlich arbeitet, eine Debatte angestoßen, wie wir sie eigentlich vom Bundestag erwartet hätten!“
In den Beiträgen, die auf der Webseite www.nonipt.de und auf Social Media veröffentlicht sind, kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema zu Wort. „Hier finden sich alle Facetten der Problematik einer Kassenzulassung des NIPT: Von der Tatsache, dass die Kassenfinanzierung einer Empfehlung gleichkommt, von der Unzulänglichkeit des Tests, Antworten auf die Fragen und Sorgen Schwangerer zu liefern, von der Wut, die die Entscheidung, bei Menschen mit Down-Syndrom auslöst bis hin zur großen gesellschaftlichen Frage – wie können wir ernsthaft Selektion als Kassenleistung vertreten?“, so Tina Sander, die im Bündnis den Verein mittendrin e.V. vertritt.
Hintergründe:
Die sogenannten Nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) sind seit 2012 in Deutschland auf dem Markt. Seitdem sind werdende Eltern mit einem weiteren vorgeburtlichen Untersuchungsverfahren, welches nach genetischen Besonderheiten beim Fötus sucht, konfrontiert. Im September 2019 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems: Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 soll zukünftig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.
Der Beschluss soll in Kraft treten, sobald eine Versicherteninformation zum NIPT und den Trisomien 13, 18 und 21 vorliegt und vom G-BA beschlossen wurde. Seit Anfang des Jahres liegen dem Gremium Entwürfe für einen allgemeinen Informationsflyer zu Pränataldiagnostik und einer auf den NIPT und die Trisomien fokussierten medizinischen Broschüre für werdende Eltern vor. Diese Materialen sollen zukünftig verpflichtend zur Unterstützung der ärztlichen Beratung zu Pränataldiagnostik eingesetzt werden.
Voraussichtlich Mitte Juli findet die abschließende Sitzung im Verfahren beim G-BA statt.
Immer wieder betonte der G-BA, dass der Test im begründeten Einzelfall bezahlt werden soll und es kein Screening auf Trisomien geben wird. Auch in der Orientierungsdebatte im Bundestag sprachen sich fast alle Abgeordneten gegen eine Reihenuntersuchung auf das Down-Syndrom aus. Der Beschluss von September 2019 spricht jedoch eine andere Sprache: Der genetische Bluttest soll als Kassenleistung genutzt werden können, „wenn er geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.“ Der Beschluss bindet die Kassenleistung also allein an die subjektive Besorgnis der Schwangeren vor einem Kind mit einer Trisomie. Als Resultat rechnet der Berufsverband für Frauenärzte beim Inkrafttreten des G-BA Beschlusses mit einer Inanspruchnahme durch mindestens 90 Prozent der Schwangeren – von Einzelfällen kann also keine Rede sein.
Das #NoNIPT Bündnis wies bereits mehrmals auf Widersprüche und Probleme im Verfahren hin und forderte den G-BA direkt auf, den Beschluss auszusetzen.
Die Kampagne „100 Stimmen für #NoNIPT“ wird von der Aktion Mensch gefördert.
Alle Informationen unter www.nonipt.de
Pressekontakte: Ansprechpartnerinnen des #NoNIPT Bündnisses
Vera Bläsing – Elterninitiative „BM 3X21“
Mail: bm3x21web.de
Tina Sander – mittendrin e.V.
Mail: sandermittendrin-koeln.de