Ihr Kind wird schulpflichtig

Eltern von behinderten Kindern stellen sich bei der Einschulung viele Fragen: Welche Schule ist die „richtige“, die inklusive Schule oder die Förderschule? Welche Hilfsmittel oder Assistenz benötigt mein Kind und wer bezahlt das? Soll mein Kind besser ein Jahr später eingeschult werden? Hier finden Sie Hinweise zum Ablauf und was Sie vor der Einschulung Ihres Kindes bedenken sollten.

Schulpflichtig ist Ihr Kind in Nordrhein-Westfalen, wenn es im Jahr der Einschulung bis zum 30. September 6 Jahre alt wird. Wird das Kind nach dem 30. September 6 Jahre alt, kann es auf Wunsch eingeschult werden.

Der Ablauf in NRW ist wie folgt: 

Sie bekommen vom Schulamt eine Benachrichtigung über die bevorstehende Schulanmeldung an der nächstgelegenen Schule sowie ein Anmeldeformular. 

Der Anmeldetermin ist in der Regel Anfang November. Den Bescheid, ob ihr Kind an Ihrer Wunschschule angenommen wurde, erhalten Sie frühestens im März des nächsten Jahres.

Hat Ihr Kind eine Beeinträchtigung, können Sie es in der nächstgelegenen Schule anmelden, die „Gemeinsames Lernen“ anbietet (GL), also inklusiv ausgerichtet ist. Auf dem Antrag sollten sie eine zweite Schule angeben. 

 

Wichtig:

Seit dem 9. Schuländerungsgesetz vom November 2013 hat Ihr Kind das Recht auf eine inklusive Beschulung. Die allgemeine Schule ist der erste Förderort für alle Kinder. Das Schulamt muss Ihnen daher eine allgemeine Schule vorschlagen.

Die Stadt Köln garantiert Ihnen, dass Ihr Kind auf alle Fälle einen Platz in einer Schule mit GL erhält. Wie sich das an anderen Orten verhält, sollten Sie mit der Schule bzw. dem zuständigen Schulamt klären. 

 

Bei der Anmeldung wird Ihnen zumindest in Köln direkt ein Termin für die reguläre schulärztliche Untersuchung mitgeteilt. 

Falls Sie Ihr Kind für ein Jahr von der Einschulung zurückstellen möchten, müssen Sie dies sofort bei der Anmeldung beantragen (Artikel).

Wenn eine Behinderung bereits vor der Einschulung bekannt ist, sollten Sie überlegen und sich beraten lassen, ob es sinnvoll ist, dass Sie bereits bei der Anmeldung die Überprüfung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO SF-Verfahren) beantragen. Wenn Sie für Ihr Kind eine inklusive Schule möchten, muss nicht notwendigerweise ein AO-SF-Verfahren eingeleitet werden.

Falls Ihr Kind eine Geistige- oder Sinnesbeeinträchtigung hat, kann es sinnvoll sein einen Sonderpädagogischen Förderschwerpunkt feststellen zu lassen. Sie können sich bei uns und bei den Inklusionskoordinator:innen im Schulamt beraten lassen. Fragen Sie immer nach den Vor- und Nachteilen eines oder sogar mehrerer Förderschwerpunkte für die Schullaufbahn Ihres Kindes.

Alle Kinder haben in der Grundschule das Recht auf eine dreijährige Eingangsstufe, die Schuleingangsphase, also auch Ihr behindertes Kind. Das bedeutet, die ersten zwei Schuljahre können in drei Jahren absolviert werden (ohne „sitzenbleiben“). So hat Ihr Kind Zeit sich weiterzuentwickeln, ohne dass es unter Druck steht.  

 

Welche Unterstützungen kann mein Kind bekommen? 

Je nach Unterstützungsbedarf kann man eine Schulassistenz (je nach Beeinträchtigung beim Sozialamt oder Jugendamt), bei der Schule einen Nachteilsausgleich, sowie notwendige Hilfsmittel bei der Krankenkasse bereits vor Beginn des Schuljahres beantragen. 

 

Rechtsgrundlagen: Schulgesetz NRW, Ausbildungsordnung Grundschule NRW

Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen (vergleichbare Regelungen finden Sie im Schulgesetz Ihres Bundeslandes) 

 

Praxistipp

Schauen Sie sich die inklusiven Grundschulen in Ihrer näheren Umgebung an. Informationen darüber, welche Schulen inklusiv sind, erhalten Sie bei den InklusionskoordinatorInnen beim Schulamt. 

Sobald dies wieder möglich ist, gehen Sie zu Terminen, an denen sich die Schulen vorstellen und hören Sie sich an, was die jeweilige Schule Besonderes bietet.  

Über welche Erfahrungen in der Beschulung von Kindern mit der gleichen Behinderung, wie die Ihres Kindes, verfügt die Schule?  

Schauen Sie sich auch die Homepage der Schule an, was steht dort zum Leitbild und zum Gemeinsamen Lernen? 

Vergessen Sie nicht, nach dem Offener Ganztag (OGS) zu fragen. 

 

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de

 

Weiterführende Links

Schulministerium NRW - Anmeldung zur Grundschule

Broschürenservice NRW - Die Grundschule in NRW

Fragenkatalog GLGL Bonn

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

Schlagworte

  • Schule

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