Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für Menschen mit Behinderung

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen und weder über eine Rechtschutzversicherung noch ausreichendes Einkommen verfügen, dann können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsberatung selbst zu übernehmen, können Sie im außergerichtlichen Verfahren entweder selbst beim Amtsgericht oder über einen Rechtsanwalt Beratungshilfe beantragen.Wer nicht genügend Einkommen hat, um sich im Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der kann beim jeweiligen Gericht, das der Sache nach zuständig ist (z.B. Sozial- oder Verwaltungsgericht) Prozesskostenhilfe beantragen.

 

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich, einen Beratungsschein können Sie bei uns aber nicht erhalten

Vereinbaren Sie mit uns einen allgemeinen Beratungstermin unter der Telefonnummer 0221 29 43 84 98
oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de

Wenn Sie konkret einen Beratungsschein benötigen, wenden Sie sich in Köln bitte direkt an das Amtsgericht:

Die Telefonzentrale vom Amtsgericht Köln erreichen Sie telefonisch unter 0221 4770, 
die zuständige Geschäftsstelle für Beratungshilfe unter der   
0221 477-1723. 

 

Weiterführende Links:

Amtsgericht Köln - Beratungshilfe

Justizportal NRW - Beratungshilfe

Justizportal NRW - Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

Broschürenservice NRW - Die Prozesskostenhilfe

Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz - Prozesskostenhilfe

 

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

Schlagworte

  • Recht bekommen