I. Schulaufsicht
Die Schulaufsicht ist zuständig für das Lehrpersonal und die inneren Schulangelegenheiten. Basis der Schulaufsicht sind die Schulgesetze der Länder. Es ist dabei zwischen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht zu unterscheiden.
Behörden sind in NRW
- Das Ministerium für Schule und Weiterbildung als obere Schulaufsicht
- Die Bezirksregierung als mittlere Schulaufsicht ist für die Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Realschulen und Berufskollegs zuständig.
- Die Schulämter der Kommunen und Kreise als Schulträger sind für Primarstufe, ihre Förderschulen und Hauptschulen zuständig.
Daneben gibt es in NRW noch die Förderschulen der beiden Landschaftsverbände – LVR und LWL. Hierbei handelt es sich um Förderschulen folgender Schwerpunkte: Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache - Sekundarstufe I, Körperliche und motorische Entwicklung.
Weiterführende Links:
II. Schulträger
- Die Kommunen
- Die Kreise
- Und die Landschaftsverbände in NRW (LVR und LWL).
Hauptaufgaben der Schulträger sind:
- die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
- dass für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen
- unter Beteiligung der einzelnen Schule(n) übernimmt der Schulträger u. a. die Aufgaben:
- In Abstimmung mit der Schulaufsicht bestimmt der Schulträger die Einrichtung von Schulen mit Gemeinsamen Lernen.
- über Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule zu entscheiden
- einen Schulentwicklungsplan aufzustellen
- Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche festzulegen
- Schulwegsicherung und Schülerbeförderung zu gewährleisten.
Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.