Konzeptionsstudie für einen Inklusions-Dienstleister
Die zügige, flächendeckende und nachhaltige Öffnung des kulturellen Angebots für Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Aufgabe, zu der sich Deutschland mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz verspricht Menschen mit Behinderung die Teilhabe am kulturellen Leben.
Doch wie lässt sich diese Aufgabe ganz konkret vor Ort umsetzen?
Um das herauszufinden, haben wir 2020 eine kleine Konzeptionsstudie für einen Inklusions-Dienstleister im Kulturbereich der Stadt Köln durchgeführt. Die Studie hat die Bedarfe, Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten von Veranstalter:innen, Förderinstitutionen und städtischer Verwaltung im Hinblick auf die Aufgabenstellung untersucht und die Teilhabe-Bedarfe der behinderten Kulturnutzer:innen erhoben.
In unserer Studie sind wir diesen Fragen nachgegangen:
- Sehen Kulturveranstalter:innen einen Bedarf an Beratung zur inklusiven Öffnung ihrer Angebote?
- Unter welchen Voraussetzungen sind sie bereit, eine Betratung in Anspruch zu nehmen?
- Stellt das Setting "Beratung durch Begegnung" für Veranstalter:innen einen Mehrwert dar - z.B. gegenüber Checklisten oder Leitfäden?
- Wie schätzen Menschen mit Behinderung den Beratungsansatz ein?
- Welche Umfeld-Faktoren müssen bei dem Thema mitbearbeitet werden?
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Studie, planen wir 2021 mit ersten konkreten Angeboten für Veranstalter:innen sowie Kulturnutzer:innen mit Behinderungen in die Umsetzung zu gehen.
Projektleitung: Tina Sander
Projektlaufzeit: Januar 2020 bis Dezember 2020
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