Nachrichten zur Inklusion in NRW

Schulpolitik ist Ländersache und damit liegt die Verantwortung für den Aufbau der inklusiven Bildung hier in Nordrhein-Westfalen maßgeblich bei der Landesregierung. Doch auch bei der Umsetzung von Bundesgesetzen wie zum Beispiel dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) macht die Umsetzung auf Länderebene für die Betroffenen einen großen Unterschied. Hier finden Sie gesammelt die Beiträge, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW beschäftigen.

Köln: Mehr Inklusion oder mehr Förderschulen?

Die Kölner Stadtverwaltung überlegt, zwei zusätzliche Förderschulen Geistige Entwicklung zu bauen. Begründung: Die vier bestehenden Förderschulen Geistige Entwicklung sind voll und die Kommune sei verpflichtet, Schulplätze nach Bedarf bereitzustellen. Doch hat die Stadt keine Handlungsmöglichkeiten, die inklusive Beschulung zu fördern anstatt Förderschulen zu bauen? Wir haben in einer Arbeitsgruppe des Kölner Expertenbeirats konkrete Handlungsmöglichkeiten augearbeitet.

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